Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gesundheitshaus Petrogalli) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gesundheitshaus-petrogalli.de
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Diese Webseite erfüllt nach Lighthouse die Barrierefreiheit zu 93%.
Hinweis: Nicht alle Barrieren lassen sich automatisiert erfassen – eine manuelle Prüfung kann zusätzliche Erkenntnisse liefern.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 06.11.2017 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 14.07.2025 in wesentlichen Punkten überarbeitet.
Dabei wurde die Überschriftenhierarchie und die Kontrastverhältnisse so wie der Viewport optimiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gesundheitshaus Petrogalli GmbH
Obere Str. 7-9
73479 Ellwangen
Telefon: 07961-9868820
E-Mail: info@gesundheitshaus-petrogalli.de
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Eine kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit wird angestrebt.
Evaluationsmethode
Test mit Google DEV-Tool ‚Lighthouse‘ / 93 %.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.07.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24